Versicherungen privat und gesetzlich

Krankenkassenbeiträge
Privat – Krankenversicherung
Versicherungsmakler

Es ist unerlässlich, dass wir Versicherungen vergleichen. Sei es die Kranken – Versicherung, die Kraftfahrzeug – Versicherung, die Rechtsschutz – Versicherung, die Privat – Haftpflicht – Versicherung, die Hausrat – Versicherung, die Krankenzusatz – Versicherungen, die private Kranken – Versicherung, die Unfall – Versicherung, die Wohngebäude – Versicherung. Es sind alles Versicherungen, die im täglichen Leben benötigt werden.

Es gibt die gesetzliche Kranken – Versicherung und die private Kranken – Versicherung. Bis zu einem bestimmten Verdienst ist der Versicherte Pflicht versichert, darüber hinaus kommt nur die private Kranken – Versicherung in Frage. Die Versicherungsbedingungen sind für beide Organe gleich, in der privaten Kranken – Versicherung können zusätzliche Besonderheiten versichert werden. Wenn also in der gesetzlichen Kranken – Versicherung über hohe Kassenbeiträge bezahlt werden, hat der Versicherte das Recht, bei seiner Krankenkasse zu kündigen und in die Krankenkasse einzutreten, die seiner Meinung und seiner Forschung nach günstiger ist bei gleichen Bedingungen.

Ebenso verhält es sich bei der privaten Kranken – Versicherung. Da die Grundversorgung mit der gesetzlichen Kranken - Versicherung vergleichbar ist und der Leistungskatalog fast keine Unterschiede aufweist – das meiste ist vom Gesetzgeber her vorgesehen - kann auch hier gekündigt und in eine andere private Kranken – Versicherung eingetreten werden. Wichtig ist jeweils, dass der Termin zur Kündigung des Vertrages und der Eintritt in die andere Kranken – Versicherung rechtzeitig und pünktlich erfolgt. Es darf natürlich keine Überschneidung geben, sonst sind doppelte Beiträge fällig.

 
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